Garantiebedingungen
Garantiebedingungen GoFatbike
Wenn du bei GoFatbike ein fatbike, Klapprad oder E-Bike kaufst, möchtest du wissen, woran du bist, falls etwas schiefgeht. Nachfolgend erfährst du genau, was gilt, was unter die Garantie fällt und wie du eine Reklamation einreichst.
Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen
Diese Garantiebedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen GoFatbike und ihren Kunden geschlossen werden. Unter „Kunde“ versteht man jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit GoFatbike abschließt.
Artikel 2: Garantiezeitraum
Auf den Akku und alle beweglichen Teile deines Kaufs gewährt GoFatbike eine Garantie von 12 Monaten. Die Garantiezeit beginnt am Tag des Erhalts. Wird innerhalb der Garantiezeit ein Teil ersetzt, bleibt die ursprüngliche Frist bestehen. Für das Ersatzteil beginnt keine neue Garantiezeit.
Artikel 3: Garantieausschlüsse
Die Garantie gilt für Herstellungsfehler und Materialmängel. Ausgenommen sind:
- Kosmetische Schäden, einschließlich Kratzer und Sturzschäden
- Normale Abnutzung durch Gebrauch
- Schäden durch unsachgemäße, nachlässige oder fahrlässige Nutzung
- Fahrräder, die auf über die gesetzlich erlaubten 25 km/h getunt wurden
- Fahrräder, an denen Änderungen durch den Kunden oder unbefugte Dritte vorgenommen wurden
- Ersatzteile, die nicht von GoFatbike geliefert wurden
- Gasgriffe, die Motorunterstützung über 6 km/h hinaus bieten
- Schäden durch äußere Einflüsse wie Brand, Wasserschäden oder Schmutz
- Defekte am Trittfrequenzsensor durch unzureichende Wartung oder externe Einflüsse
- Ersatzteile, die ihre normale Nutzungsdauer erreicht haben
Bist du unsicher, ob deine Situation unter die Garantie fällt? Kontaktiere uns einfach. Wir schauen uns das immer an.
Artikel 4: Einreichen eines Garantieantrags
Hast du einen Defekt oder Mangel, der innerhalb der Garantiezeit liegt? Dann kontaktiere uns innerhalb dieses Zeitraums über das Serviceportal auf gofatbike.nl. Beschreibe die Reklamation so genau wie möglich und füge, wenn möglich, Fotos bei. GoFatbike prüft den Antrag und nimmt Kontakt auf bezüglich des weiteren Vorgehens: Reparatur, Ersatz des Teils oder eine andere passende Lösung.
Artikel 5: Rücksendung bei Garantie
Wird ein Garantieanspruch genehmigt und ist eine Rücksendung erforderlich, erstattet GoFatbike die Versandkosten für das Rücksendungsprodukt. Bitte sende das Produkt gut verpackt zurück, damit während des Transports keine weiteren Schäden entstehen.
Artikel 6: Wertminderung bei Gebrauch oder Schäden
Zeigt das zurückgesandte Produkt Gebrauchsspuren oder Schäden, die nicht unter die Garantie fallen, oder wurde das Produkt über einen längeren Zeitraum genutzt, kann GoFatbike eine Wertminderung vornehmen. Diese wird niemals höher als der ursprüngliche Kaufpreis sein. Du wirst immer im Voraus über eine mögliche Abschreibung informiert, damit du weißt, woran du bist, bevor eine Garantieabwicklung erfolgt.
Siehe auch: Rückgaberecht | Serviceportal | Hilfe-Center | Kontakt
Retourvorbereitung, Originalverpackung und Abholung
Diese Vorbereitungs- und Mitwirkungspflichten gelten für jede Rücksendung, einschließlich Widerruf, Falschlieferung, Transportschaden, Defekt, Garantie, gesetzlicher Gewährleistung und Rücktritt vom Kaufvertrag.
Wurde das Pedelec in einem Transportkarton geliefert, muss der vollständige Originalkarton mit allen Einsätzen und Schutzmaterialien aufbewahrt und für die Rücksendung wiederverwendet werden. Das Pedelec muss zu 100 % und möglichst in derselben Weise wie bei Erhalt verpackt werden.
Vor der Planung einer Abholung sendet der Kunde auf Anforderung deutliche Fotos des Pedelecs von allen Seiten, des Kilometerstands, des Zubehörs, etwaiger Schäden und der vollständig geschlossenen und geschützten Verpackung. Eine Abholung wird erst geplant, wenn die sichere Transportvorbereitung anhand der Fotos bestätigt werden kann. Unverpackte oder unzureichend geschützte Ware kann vom Frachtführer abgelehnt werden.
Fehlt der Originalkarton, muss der Kunde uns vor der Rücksendung kontaktieren. Bei einem normalen Widerruf trägt der Kunde die Kosten einer geeigneten Ersatzverpackung, der zusätzlichen Bearbeitung und eines weiteren Abholversuchs. Bei einer berechtigten Falschlieferung, einem Transportschaden oder einer Vertragswidrigkeit tragen wir die notwendigen Transport- und Verpackungskosten; der Kunde muss das Pedelec dennoch zugänglich bereitstellen und angemessene, sichere Anweisungen befolgen. Nachweisbare Mehrkosten durch einen versäumten Termin, verweigerten Zugang oder unzureichende Vorbereitung können berechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.